Gewinnspiele mit Kassenbon: Teilnahme und Nachweis richtig organisieren
Kassenbon hochladen, Aktionscode sichern und Originalbeleg bis zur Gewinnprüfung aufbewahren.
Kaufaktionen verbinden ein Gewinnspiel mit dem Erwerb eines bestimmten Produkts oder einem Einkauf bei teilnehmenden Händlern. Der Kassenbon dient als Nachweis. Kleine Abweichungen bei Zeitraum, Produktgröße oder Händler können zur Ablehnung führen.
Aktionszeitraum und Teilnahmeschluss unterscheiden
Häufig muss der Kauf innerhalb eines eigenen Aktionszeitraums liegen, während der Bon noch einige Tage länger hochgeladen werden kann. Prüfe beide Daten getrennt.
Teilnehmende Produkte und Händler
Marke allein genügt nicht immer. Produktvariante, Packungsgröße, EAN oder Händlergruppe können eingeschränkt sein. Bei Onlinekäufen kann statt des Kassenbons eine Rechnung erforderlich sein.
Bon lesbar hochladen
Fotografiere den vollständigen relevanten Bereich bei gutem Licht. Kaufdatum, Händler, Produkt und Preis müssen erkennbar sein. Schwärze Daten nur, wenn der Veranstalter dies zulässt und die erforderlichen Angaben erhalten bleiben.
Original aufbewahren
Viele Bedingungen erlauben eine spätere Anforderung des Originalbons. Bewahre ihn trocken und lesbar auf, bis die Aktion abgeschlossen und eine mögliche Gewinnprüfung beendet ist. Thermopapier kann verblassen; eine zusätzliche Kopie hilft bei der eigenen Dokumentation.
Aktionscode nicht öffentlich teilen
Einmalcodes auf Verpackungen oder Bons sollten nicht in sozialen Netzwerken erscheinen. Wer den Code zuerst verwendet, kann die Teilnahme blockieren.
Rückgabe des Produkts
Ob eine spätere Rückgabe die Teilnahme ausschließt, steht in den Bedingungen. Bei Unsicherheit solltest du nicht davon ausgehen, dass der Kaufnachweis trotz Erstattung gültig bleibt.
Häufige Fragen
Muss ich den Originalkassenbon behalten?
Sehr häufig ja. Prüfe die Bedingungen und bewahre den Originalbeleg bis zum Abschluss auf.
Darf ich persönliche Daten auf dem Bon schwärzen?
Nur soweit die für den Nachweis erforderlichen Angaben lesbar bleiben und der Veranstalter dies akzeptiert.
Fachliche Quellen und weiterführende Informationen
Stand: 03.08.2026. Allgemeine Information, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.