B2B
Bedingungen für Veranstalter
Stand 3. August 2026 · Version 2026-08-03
1. Anwendungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Unternehmen und sonstige Veranstalter, die Mitspiel Gewinnspiele zur Veröffentlichung, Hervorhebung, Reichweitenunterstützung oder technischen Durchführung übermitteln. Individuelle Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen Bedingungen vor.
2. Verantwortung des Veranstalters
Der Veranstalter ist für Rechtmäßigkeit, Finanzierung und Durchführung seines Gewinnspiels verantwortlich. Er stellt insbesondere vollständige Teilnahmebedingungen, Datenschutzhinweise, Impressumsangaben, Laufzeiten, Gewinnbeschreibung und Kontaktmöglichkeiten bereit und gewährleistet, dass Rechte an Texten, Marken und Bildern für die vereinbarte Nutzung vorliegen.
3. Prüfung durch Mitspiel
Mitspiel darf Angaben technisch, redaktionell und sicherheitsbezogen prüfen, korrigierende Rückfragen stellen und eine Veröffentlichung ablehnen oder pausieren. Die Prüfung ersetzt keine Rechtsberatung und entbindet den Veranstalter nicht von seiner Verantwortung.
4. Kennzeichnung und Platzierung
Bezahlte Leistungen werden als Werbung, Anzeige, gesponsert oder hervorgehoben gekennzeichnet. Eine bestimmte Position, Reichweite, Zahl von Teilnahmen oder wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart ist.
5. Teilnehmerdaten
Werden Teilnehmerdaten über eine von Mitspiel bereitgestellte Kampagnenseite erhoben, müssen Rollen, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Einwilligungen, Aufbewahrung, Auskunftswege und Datenexport vor Veröffentlichung festgelegt sein. Marketingeinwilligungen sind von der reinen Gewinnspielteilnahme getrennt und nachweisbar zu gestalten.
6. Vergütung
Preise, Leistungsumfang, Laufzeit und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot oder Checkout. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich B2B-Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusatzleistungen werden nur nach Vereinbarung berechnet.
7. Laufzeit und Stornierung
Einmalige Leistungen enden mit Ablauf der vereinbarten Kampagne. Änderungen oder Stornierungen nach Produktions- oder Veröffentlichungsbeginn können anteilig berechnet werden. Mitspiel kann Leistungen bei Rechtsverstößen, Sicherheitsrisiken, ausbleibender Mitwirkung oder Zahlungsverzug aussetzen.
8. Haftung und Freistellung
Der Veranstalter stellt Mitspiel von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten, fehlenden Rechten oder einer rechtswidrigen Durchführung beruhen, soweit er die Ursache zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln und vereinbarte Haftungsbegrenzungen.
9. Kontakt
Fragen zu Veranstalterleistungen und diesen Bedingungen richten Sie an service@mitspiel.com.